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Lionel Richie / 22.06.2023

Leider konnte kein Ersatztermin für das Konzert von Lionel Richie am 22.06.2023 im SparkassenPark gefunden werden. Die Rückerstattung Ihrer Tickets ist ab jetzt über den Veranstalter möglich. Bitte füllen Sie dafür das Rückabwicklungsformular aus und senden Sie dies an:

Hockeypark Betriebs GmbH & Co. KG
Betreff: Rückabwicklung
Am Hockeypark 1
41179 Mönchengladbach

Rückabwicklungsformular: DOWNLOAD

Black Eyed Peas / 23.07.2023

Leider musste das Konzert abgesagt werden. Die Rückerstattung Ihrer Tickets ist ab jetzt über den Veranstalter möglich. Bitte füllen Sie dafür das Rückabwicklungsformular aus und senden Sie dies an:

Hockeypark Betriebs GmbH & Co. KG
Betreff: Rückabwicklung
Am Hockeypark 1
41179 Mönchengladbach

Rückabwicklungsformular: DOWNLOAD

Corona Gutscheinregelung

Sie haben von Ihrem Ticketsystem einen Covid-19-Gutschein erhalten, dann die gute Nachricht zuerst: Diese Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre lang gültig. Während dieser drei Jahre können Sie sich in Ruhe für eine neue Veranstaltung entscheiden.
Sie möchten Ihren Covid-19-Gutschein bereits jetzt auszahlen lassen? Dann sind das die richtigen Schritte für einen reibungslosen Ablauf:

Vergewissern Sie sich zunächst von welchem Ticketsystem Sie Ihren Gutschein erhalten haben, damit Sie die entsprechend richtigen Rückabwicklungsschritte befolgen können.
Da nur der entsprechende Ticketanbieter bzw. Aussteller des Covid-19-Gutscheins dazu berechtigt ist, die Rückabwicklung der Gutscheine auszuführen, bitten wir Sie von Mails oder der postalischen Zusendung von Gutscheinen an den Hockeypark/SparkassenPark abzusehen, da wir Ihnen leider nicht weiterhelfen können und Sie den Prozess damit nur unnötig verzögern.

Und so geht es: Wählen Sie den entsprechenden Aussteller Ihres Covid-19-Gutscheins und folgen Sie den vorgegebenen Rückabwicklungsschritten:

Ticketmaster

Sofern Sie einen über Ticketmaster für eine Veranstaltung des Sparkassenparks ausgestellten Covid-19-Gutschein erhalten haben, können Sie die Auszahlung ab dem 1. Januar 2022 HIER beantragen. Oder gehen Sie über den Link: www.gutscheinauszahlung.ticketmaster.de

Eventim / Westticket / Kölnticket / Bonnticket

Sofern Sie einen über Eventim/Westticket für eine Veranstaltung des Sparkassenparks ausgestellten Covid-19-Gutschein erhalten haben, können Sie die Auszahlung ab dem 1. Januar 2022 HIER beantragen. Oder gehen Sie über den Link: https://www.eventim.de/help/promoter-voucher-redemption

Reservix & Adticket 

Sofern Sie einen über Reservix oder Adticket für eine Veranstaltung des Sparkassenparks ausgestellten Covid-19-Gutschein erhalten haben, können Sie die Auszahlung ab dem 1. Januar 2022 HIER beantragen. Oder gehen Sie über den Link: www.ticketmagazin.reservix.de/covid19gutschein

Hall of Tickets

Sofern Sie einen über die Vorverkaufsstelle HALL OF TICKETS ausgestellten Covid-19-Gutschein (CO-Gutschein) erhalten haben, können Sie die Auszahlung ab dem 1. Januar 2022 beantragen. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt per Mail auf über die Adresse [email protected].

Sie haben einen Gutschein von ebay, Viagogo, ticketbande, etc. erhalten, dann wenden Sie sich an den Gutscheinaussteller. Diese Seiten sind von uns nicht als Verkäufer autorisiert, deshalb können wir hierzu keine weiteren Auskünfte geben! Eine Rückerstattung dieser Gutscheine ist über uns nicht möglich.

FAQs GUTSCHEINREGELUNG

Mit der Verabschiedung der Gutscheinregelung hat der Gesetzgeber für Ticketinhaber*innen und Veranstalter Klarheit geschaffen.

Worum geht es bei der Gutscheinlösung konkret und warum gibt es sie überhaupt?

Die vom Gesetzgeber beschlossene Gutscheinregelung stellt sicher, dass das kulturelle Leben in Deutschland auch nach der Coronakrise weitergehen kann. Denn wenn Kulturschaffende während des derzeitigen kompletten Ausfalls aller Umsätze auch noch Eintrittspreise für abgesagte Veranstaltungen erstatten müssten, wären viele von ihnen in der Existenz bedroht. Das hätte auch Folgen für die Endkund*innen, die dann unter Umständen gar keine Erstattung mehr erhalten könnten.

Deshalb hat der Gesetzgeber in dieser Ausnahmesituation eine Sonderregelung beschlossen, durch die Ticketinhaber*innen eines vor dem 8. März 2020 gekauften Tickets eine Erstattung in Form eines Gutscheins erhalten, der für andere Veranstaltungen des jeweiligen Veranstalters genutzt werden kann. Damit auch die Interessen der Verbraucher*innen gewahrt bleiben, besteht auch die Möglichkeit einer Auszahlung des Gutscheins nach dem 31. Dezember 2021, die außerdem durch eine Härtefallregelung für eine vorzeitige Erstattung ergänzt wird.  Die Gutscheinlösung ist also ein sinnvoller Kompromiss, mit dem die Politik in dieser Ausnahmesituation den berechtigten Interessen der Verbraucher*innen  und Veranstalter gerecht werden möchte.

Für Tickets, die nach dem 8. März 2020 gekauft wurden, gilt dies nicht, hier greifen die üblichen Regelungen zu Umtausch und Erstattung.

Werden bei einer Erstattung Gebühren einbehalten?

Ja, hier werden im Regelfall die von der jeweiligen Vorverkaufsstelle/ dem jeweiligen System erhobenen Vorverkaufsgebühren einbehalten.

Für welche Veranstaltungen kann ich den Gutschein genau einlösen?

Der Gutschein kann für alle Veranstaltungen im Portfolio des jeweiligen Veranstalters genutzt werden. Wenn bei der Einlösung nicht die volle Summe genutzt wird, kann der Restbetrag für weitere Veranstaltungen verwendet werden. Nicht eingelöste Gutscheine und Restbeträge aus der teilweisen Einlösung des Gutscheins können nach Ablauf der gesetzlichen Frist nach dem 31. Dezember 2021 vollumfänglich ausgezahlt werden.

FAQ: Ich habe mein Ticket bei ebay, Viagogo, ticketbande, Global-Tickets etc. gekauft. Kann ich es in einen Gutschein umwandeln?

Antwort: Darüber können wir leider keine Auskunft geben, da diese Verkäufe nicht von uns autorisiert wurden. Wenden Sie sich bitte an den Verkäufer.